Erklärung zur Barrierefreiheit
GambTec, Inhaber Toni Gambino, möchte, dass alle Menschen gambtec.de nutzen können – auch mit Screenreader, nur mit der Tastatur oder mit vergrößerter Darstellung. Diese Erklärung gilt für die Website gambtec.de in deutscher und englischer Sprache.
Stand: 29. Oktober 2026
Grundlage und Stand der Vereinbarkeit
Wir orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Konformitätsstufe AA, und der europäischen Norm EN 301 549. Die Website ist mit diesen Anforderungen weitgehend vereinbar. Die bekannten Ausnahmen sind unten aufgeführt.
Die Bewertung beruht auf einer eigenen Prüfung am 29. Oktober 2026: automatische Tests (Lighthouse/axe) auf allen Seitentypen in Handy- und Desktop-Ansicht, ergänzt um Tests mit der Tastatur.
Was wir umgesetzt haben
- Alle Seiten lassen sich vollständig mit der Tastatur bedienen; das jeweils gewählte Element ist deutlich orange umrandet.
- Ein Sprunglink „Zum Inhalt springen“ führt direkt am Seitenanfang zum Hauptinhalt.
- Texte und Bedienelemente haben ausreichenden Farbkontrast – im dunklen wie im hellen Modus (Umschalter oben rechts).
- Überschriften, Seitenbereiche, Formularfelder und Schaltflächen sind für Screenreader ausgezeichnet; die Sprache jeder Seite ist hinterlegt.
- Die Darstellung passt sich an kleine Bildschirme und an Vergrößerung bis 200 % an.
- Wer in seinem System „Bewegung reduzieren“ eingestellt hat, bekommt keine Animationen.
Bekannte Einschränkungen
- Maschinenfotos: Fotos und Beschreibungen im Maschinenbestand und auf dem Marktplatz stammen aus unseren eBay-Angeboten bzw. von den Verkäufern. Die Fotos haben als Textalternative nur den Namen der Maschine, keine Beschreibung des Bildinhalts. Die technischen Angaben stehen aber immer auch als Text auf der Seite.
- Eingebundene Dienste: Der WhatsApp-Knopf und Links zu eBay führen zu Angeboten anderer Anbieter, deren Barrierefreiheit wir nicht beeinflussen können.
- Englische Fassung: Nicht alle Seiten gibt es auf Englisch (z. B. Marktplatz und „Maschine anbieten“).
Barriere melden
Ist Ihnen eine Barriere aufgefallen oder brauchen Sie eine Information in anderer Form? Schreiben Sie uns – wir antworten in der Regel innerhalb weniger Werktage und helfen Ihnen auch direkt weiter.
Marktüberwachung und Schlichtung
Für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die gemeinsame Marktüberwachungsbehörde der Länder zuständig:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF), Magdeburg
www.mlbf-barrierefrei.de
Verbraucherinnen und Verbraucher, die eine Dienstleistung wegen fehlender Barrierefreiheit nicht oder nur eingeschränkt nutzen können, können außerdem nach § 34 BFSG ein kostenloses Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes beantragen: www.schlichtungsstelle-bgg.de